Fördergrundsätze

Die Arbeit der Stiftung ist getragen von Mitgefühl, Verständnis, Respekt und Solidarität für die von sexualisierter Gewalt Betroffenen. Die Förderung erfolgt direkt und mit dem geringstmöglichen administrativen und bürokratischen Aufwand aufgrund eines schriftlichen Antrages der Betroffenen.

Über die Anträge beschließt der Stiftungsbeirat. Grundlage für die Entscheidung ist die Plausibilitätsprüfung der Darstellung und der Angaben der Antragsteller durch die Clearingstelle sowie deren Empfehlung. Höhe und Umfang der Hilfen richten sich nach den Ergebnissen des runden Tisches der Bundesregierung „sexueller Kindesmissbrauch“. Die Stiftung wird aber schon jetzt Anträge auf Hilfen entgegennehmen und Leistungen erbringen Sie behält sich jedoch vor, diese auf die am runden Tisch beschlossenen Leistungen anzurechnen. 

Für die Entscheidung von Anträgen gilt der Grundsatz: Anträge von Menschen die von sexualisierter Gewalt an der Odenwaldschule betroffenen sind haben absoluten Vorrang vor anderen Anträgen und Projekten. 

Wo immer dies möglich ist, soll die Förderung Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die Stiftung will dazu beitragen, dass die Betroffenen ihre Situation angemessen verarbeiten und bewältigen und so ihre Lebensqualität verbessern können.



Kontakt
beirat(at)stiftung-brueckenbauen.de

Postanschrift:
Stiftung „Brücken bauen“ – Stiftung des bürgerlichen Rechts
c/o Ulrich T. Kühnhold
Wetzbach 26c
64673 Zwingenberg

Spenden
Kontoinhaber Stiftung „Brücken bauen“
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE58550205000008643000
BIC: BFSWDE33MNZ